Häufige Fragen

Häufige Fragen (FAQ)

rund um den Zensus

In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst. Neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl ist deswegen auch die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Bestandteil des Zensus 2022. Ziel der GWZ ist die flächendeckende und vollzählige Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie der darin befindlichen Wohnungen. Auskunftspflicht besteht für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung.

Die Gebäude- und Wohnungszählung erfolgt über einen Online- oder Papierfragebogen durch Selbstauskunft. Die Befragung dauert ca. 5 Minuten für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung.

  • Besteht Auskunftspflicht?

Ja

  • Welche Angaben werden erhoben?

Gebäude: Baujahr, Anzahl der Wohnungen, Eigentümerverhältnisse, usw.
Wohnungen: Art der Nutzung, Wohnfläche, Leerstand, Nettokaltmiete, usw.

Mittels einer Stichprobe werden diejenigen Haushalte ausgewählt, welche beim Zensus persönlich befragt werden. Dies trifft auf ca. 16 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner Thüringens zu. Es werden dabei zwei Ziele verfolgt: Zum einen die Qualitätssicherung der amtlichen Einwohnerzahl, indem Über- und Untererfassungen aufgedeckt und so Karteileichen und Fehlbestände im Datenbestand ermittelt werden. Zum anderen ermöglicht die Haushaltsstichprobe die Erhebung weiterer Merkmale, die nicht oder nicht hinreichend verlässlich in den Melderegistern enthalten sind. Diese Strukturdaten über die Bevölkerung dienen als Grundlage für politische Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden auf den Gebieten Bevölkerung, Wirtschaft, Soziales, Wohnungswesen, Raumordnung, Verkehr, Umwelt und Arbeitsmarkt.

Die Haushaltsbefragung läuft in einem zweistufigen Verfahren ab: Zur sogenannten Existenzfeststellung wird ein persönliches Interview von ca. 2 Minuten durch die sogenannten Erhebungsbeauftragten geführt. Die Erhebungsbeauftragten kündigen sich postalisch bei den ausgewählten Haushalten an und führen mit ihnen dann an der Haustür zum vereinbarten Termin das Interview. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.

Im Anschluss erhalten die auskunftspflichtigen Personen die Zugangsdaten für den Onlinefragebogen, bei dem weitere Merkmale wie Angaben zur Bildung oder zum Beruf erfragt werden. Die Teilnahme daran erfolgt selbstständig und dauert ca. 10 bis 15 Minuten.

  • Besteht Auskunftspflicht?

Ja

  • Welche Angaben werden erhoben?

Name, Vorname, Geschlecht und Familienstand sowie weitere Merkmale wie Angaben zur Bildung und Erwerbstätigkeit, usw.

Alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften werden beim Zensus 2022 erfasst. Personen in Wohnheimen werden persönlich durch Erhebungsbeauftragte befragt, analog der Haushaltsbefragung. Für die Bewohnerinnen und Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften nimmt die Einrichtungsleitung stellvertretend an einer Online-Befragung teil. Es ist davon auszugehen, dass das Ausfüllen des Fragebogens 2-5 Minuten Zeit pro Person in Anspruch nimmt.

Die Erhebungsstelle der Stadt Suhl wird rechtzeitig mit den ausgewählten Einrichtungen Kontakt aufnehmen und Sie über alle Schritte der Befragungsteilnahme informieren.

  • Besteht Auskunftspflicht?

Ja

  • Welche Angaben werden erhoben?

Wohnheime: Name, Vorname, Geschlecht, Familienstand sowie weitere Merkmale wie Angaben zur Bildung und Erwerbstätigkeit, usw.
Gemeinschaftsunterkünfte: Name, Vorname, Geschlecht, Familienstand, usw.